Dr. Axel Goetz

LL.M. (NYU)
Attorney-at-law (NY)

Partner im Münchner Büro

Widenmayerstraße 6
80538 München

Dr. Axel Goetz

LL.M. (NYU)
Attorney-at-law (NY)

Partner im Münchner Büro

Widenmayerstraße 6
80538 München

TÄTIGKEITSBEREICHE

EXPERTISE

Bevor Dr. Axel Goetz im Mai 2025 der Kanzlei von BOETTICHER beitrat, war er jahrzehntelang Equity Partner einer deutschen Großkanzlei mit internationaler Ausrichtung, u.a. als Praxisgruppenleiter für Corporate/M&A sowie für Litigation & Arbitration. Er berät internationale und deutsche Unternehmen sowie Private Clients bei Transaktionen, Unternehmensnachfolge, privater Nachfolge, Umstrukturierungen sowie im Gesellschaftsrecht und im internationalen Handels- und Vertragsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt von Dr. Axel Goetz liegt in der Konfliktlösung bei Familienunternehmen und Joint Ventures sowie in der ggf. notwendigen Prozessführung – einschließlich der „Eilverfahren“ im einstweiligen Rechtsschutz – im Spannungsverhältnis zwischen Unternehmensleitung, Gesellschafterstämmen und dem operativen Unternehmen.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

VERÖFFENTLICHUNGEN

Dr. Axel Goetz hat zum europäischen und deutschen Verfahrensrecht ebenso publiziert wie zu aktienrechtlichen Spezialthemen des Börsenrückzugs („Delisting“), im Zusammenhang mit einer von ihm in den Jahren 2010 und 2011 betreuten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, die zu einer Aufhebung der Delisting-Rechtsprechung des BGH geführt hatte.

AUSZEICHNUNGEN

Diverse Nennungen im JUVE Handbuch, im Handelsblatt/Best Lawyers sowie Legal500, jeweils für Gesellschaftsrecht und M&A

QUALIFIKATION

  • Studium an den Universitäten München und Freiburg als Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • 1. Examen 1990, 2. Examen 1993, Forschungsaufenthalt in Paris 1993 / 1994 zur Vorbereitung der Dissertation
  • Deutscher Rechtsanwalt seit 1995
  • Master of Law (LL.M) an der New York University (NYU) 1996, Zulassung als Anwalt im Staat New York (Attorney-at-law, NY)
  • Promotion 1997, Universität Erlangen, zur Handhabung des damaligen EuGVÜ in Frankreich, mit der Kernfrage: „Wie handhabt die französische Rechtspraxis Zivilurteile aus dem europäischen Ausland?

AKTUELLES