VON BOETTICHER RECHTSANWÄLTE MIT ZWEI VERFASSUNGSBESCHWERDEN VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ERFOLGREICH

Unsere Partnerinnen Dr. Kristina Plank und Dr. Claudia Böhm hatten für eine Mandantin in einem Zivilprozess Anträge auf Ablehnung wegen Befangenheit zweier Richter gestellt und dies u.a. mit unangemessenem Vergleichsdruck seitens des Gerichts begründet.

Beide Anträge wies das Oberlandesgericht München nach sofortiger Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des Landgerichts München I zurück.

Hiergegen ließ die Mandantin durch Dr. Kristina Plank und Dr. Claudia Böhm Verfassungsbeschwerden erheben.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt sei. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die zulässigen Verfassungsbeschwerden „offensichtlich begründet“ seien (Beschluss vom 03.03.2025 – 1 BvR 750/23 und 1 BvR 763/23, abgedruckt in NJW 2025, 1939).

Erfahren Sie hier mehr zum Hintergrund.

Erwähnte Anwälte:

Dr. Claudia Böhm
Dr. Kristina Plank