Dr. Angelika HochePartnerin im Münchener Büro Widenmayerstraße 6 T +49 / 89 / 22 33 11 |
Tätigkeitsbereiche
- IT-Recht
- Neue Medien
- Internet
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Arbeitsrecht
Expertise
Schwerpunkte der Tätigkeit von Angelika Hoche liegen in der Beratung und gerichtlichen Vertretung internationaler Mandanten im IT-Recht. Im Bereich der neuen Medien ist sie Beraterin in Fragen des Internets ebenso wie im gewerblichen Rechtsschutz. Zudem ist Angelika Hoche im Arbeitsrecht aktiv. Zu ihren Mandanten zählen Anbieter von Online-Produkten und -Diensten, Verlage sowie Unternehmen der Informationstechnologie, insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis.
Qualifikationen
- Studium in München und an der University of Texas, Austin, USA (M.C.J., 1987)
- Preisträgerin Philip C. Jessup International Moot Court Competition (1982)
- Rechtsanwältin seit 1985
Auszeichnungen
- JUVE Handbuch 2013/2014: IT-Recht | Häufig empfohlen: Dr. Angelika Hoche
Veröffentlichungen
Angelika Hoche ist (Mit-) Autorin zahlreicher Beiträge und veröffentlicht regelmäßig in verschiedenen Fachpublikationen. Dazu zählen:
- „Update zum „Hate Speech-Gesetz“ und weiteren Änderungen des NetzDG mit Ausblick nach Österreich“, Der IP-Recht-Berater (IPRB) 2021, 71;
- „Hat Obama Präsident Trump wirklich als Vollidiot bezeichnet? Deepfakes – Was ist das und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2020, 240;
- „Influenzer Marketing – Update“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2019, 165.
Weitere Publikationen➤
- „Rückrufpflichten im Rahmen der Unterlassungshaftung nach der neueren BGH-Rechtsprechung“, Der IP-Rechtsberater (IPRB) 2018, 227;
- „Ausgewählte Probleme der internetspezifischen Nutzung von Marken“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2017, 229;
- „Die Haftung für Links im Urheberrecht nach GS Media“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2017, 92;
- „Wie bekomme ich eine einstweilige Verfügung am Freitagnachmittag – oder gar am Wochenende/Feiertag“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2016, 16;
- „Haftung der Organe von Unternehmen für Rechtsverstöße im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2015, 40;
- „Due Diligence im Markenrecht, Was ist das eigentlich und worauf kommt es an“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2012, 189;
- „Besonderheiten bei der Antragsfassung und der Abmahnung: Wettbewerbsrecht“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2012, 68;
- „Gewerblicher Rechtsschutz: Gerichtspraxis – Eilverfahren – München“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2011, 237.
- „Zur markenrechtlichen Erschöpfung bei Überlassung unverkäuflicher Tester’“, Anmerkung zu EuGH, Urt. vom 3.6.2010, C-127/09 – „Coty Prestige Lancaster Group/ Simex Trading“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2010, 170;
- „Schutzfähigkeit der Marke ‚WM 2010′“, Anmerkung zu BPatG, Beschluss vom 25.11.2009, 25 W (pat) 38/09, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2010, 102;
- Co-Autor: „Kapitel 21 – Internet Law“, in: Campbell/Ruester, Business Transactions in Germany, Newark, San Francisco 2008;
- „Verhältnis der Zivilhaftungskonventionen für Atom- und Ölverschmutzungsschäden zur Völkerrechtlichen Haftung“, München 1988;
- „Haftung des Bundes für Verbindlichkeiten von DDR-Banken“, EWS 1992;
- „The Legal System“, Business Transactions in Germany, Chapter 4, New York 1993.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch